Garde
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Aktuelle Version vom 17:58, 29. Mai 2012
Als Garde bezeichnet man in diversen Regionen des Landes bewaffnete und uniformierte Truppen, die nicht nur militärische Aufgaben erfüllen, sondern auch im täglichen Leben Recht und Ordnung aufrecht erhalten.
Die Garde ist dabei die ausführende Hand der Obrigkeit. Ihre Befugnisse sind je nach Region geregelt, in der Regel zur Erfüllung der Pflichten jedoch weitreichend. Sie hat die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Zugang zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, welche die göttergewollte Ordnung beeinträchtigen oder Verboten zuwiderhandeln.
Beim Einschreiten ist die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang zur pflichtbewussten Erfüllung der übertragenen Aufgaben selbstverständlich erlaubt. Widerstand oder Angriffe gegen die Garde werden als Angriff gegen die Obrigkeit höchstselbst gewertet und unterliegen in sämtlichen Regionen Magoniens strengen Strafen, die bis zur Hinrichtung reichen können.
Die Binnenstruktur der Garde variiert je nach Region, nur ein Beispiel ist die Garde von Renascân.