Herzogsstadt

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Der Begriff Herzogsstadt bezeichnet ein in [[Taurien]] übliches Privileg, das einer verdienten oder wichtigen Stadt verliehen wird. Es bedeutet, dass die Stadt unter besonderen direkten Schutz des Herzogs gestellt wird, weiterhin sollte sie für die Obrigkeit unveräußerlich sein und durfte nicht verpfändet werden.
Der Begriff Herzogsstadt bezeichnet ein in [[Taurien]] übliches Privileg, das einer verdienten oder wichtigen Stadt verliehen wird. Es bedeutet, dass die Stadt unter besonderen direkten Schutz des Herzogs gestellt wird, weiterhin sollte sie für die Obrigkeit unveräußerlich sein und durfte nicht verpfändet werden.
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[[Kategorie:Taurien]]

Version vom 16:16, 31. Aug. 2010

Der Begriff Herzogsstadt bezeichnet ein in Taurien übliches Privileg, das einer verdienten oder wichtigen Stadt verliehen wird. Es bedeutet, dass die Stadt unter besonderen direkten Schutz des Herzogs gestellt wird, weiterhin sollte sie für die Obrigkeit unveräußerlich sein und durfte nicht verpfändet werden.

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