Stapelrecht
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Version vom 13:44, 21. Mai 2013
Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht ist das Recht einer Stadt oder eines Handelsplatzes, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, „stapeln“ und anbieten. Teilweise ist es für die Händler möglich, sich durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien. Zusammen mit dem Stapelrecht haben die Städte und Handelsplätze oft auch ein Umschlagsrecht, d.h. durchziehende Kaufleute werden hierdurch verpflichtet, ihre Waren vom bisherigen Transportmittel abzuladen und auf Transportmitteln der Stadt, etwa Schiffen oder Karren, weiterzubefördern. Auch hier ist es meist möglich, sich durch klingende Münze davon zu befreien. Geld stinkt schließlich nicht.