Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Jahr. Dies
gilt sowohl für aktive wie auch für passive Vereinsmitglieder.
Basis dieser Regelung ist ein Beschluss der Regulären Mitgliederversammlung
2013 (siehe Protokoll, Tagesordnungspunkt 7.4).
Verankerung
in der Satzung: § 10 Mitglieder [...]
(6) Bei der Aufnahme als Mitglied hat das neue Mitglied einen Beitrag
in Höhe des Mitgliedsbeitrags als Aufnahmegebühr zu
entrichten. § 14 Mitgliedsbeitrag (1) Es wird
ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der nur für verwaltungsbedingte
Ausgaben des Vereins und für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden darf. (2) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich
zu Beginn des Geschäftsjahres (Januar) im Voraus zu bezahlen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Bezahlung: a) per Einzugsermächtigung
b) jährliche Überweisung per Dauerauftrag. Im Ausnahmefall
ist auch Barzahlung an den Kassenführer möglich. Kosten,
die dem Verein dadurch entstehen, dass ein Bankkonto eines Mitglieds
entweder a) nicht gedeckt oder b) aufgelöst bzw. nicht
mehr existent ist sind vom betroffenen Mitglied zu tragen bzw. dem
Verein zu erstatten. (3) Um den Mitgliedsbeitrag per Dauerauftrag
entrichten zu können ist dem Verein die Bestätigung über
die Einrichtung des Dauerauftrages vorzulegen. Eine unangekündigte
Stornierung des Dauerauftrags kann zum Ausschluss aus dem Verein
führen. (4) Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Höhe des in der Mitgliederversammlung festgelegten
Betrags ist im Protokoll schriftlich festzuhalten. (6) Mitgliedsanwärter
zählen nicht als Vereinsmitglieder und sind daher vom Mitgliedsbeitrag
befreit. (7) Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
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