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Gebührenordnung!
 
Ohne Moos, nix los...

 

  Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Jahr. Dies gilt sowohl für aktive wie auch für passive Vereinsmitglieder. Basis dieser Regelung ist ein Beschluss der Regulären Mitgliederversammlung 2013 (siehe Protokoll, Tagesordnungspunkt 7.4).
 

 Verankerung in der Satzung:

§ 10 Mitglieder
[...] (6) Bei der Aufnahme als Mitglied hat das neue Mitglied einen Beitrag in Höhe des
Mitgliedsbeitrags als Aufnahmegebühr zu entrichten.

§ 14 Mitgliedsbeitrag
(1) Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der nur für verwaltungsbedingte Ausgaben des Vereins und für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden darf.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres (Januar) im Voraus zu bezahlen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Bezahlung: a) per Einzugsermächtigung b) jährliche Überweisung per Dauerauftrag. Im Ausnahmefall ist auch Barzahlung an den Kassenführer möglich. Kosten, die dem Verein dadurch entstehen, dass ein Bankkonto eines Mitglieds entweder a) nicht gedeckt oder
b) aufgelöst bzw. nicht mehr existent ist sind vom betroffenen Mitglied zu tragen bzw. dem Verein zu erstatten.
(3) Um den Mitgliedsbeitrag per Dauerauftrag entrichten zu können ist dem Verein die Bestätigung über die Einrichtung des Dauerauftrages vorzulegen. Eine unangekündigte Stornierung des Dauerauftrags kann zum Ausschluss aus dem Verein führen.
(4) Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Höhe des in der Mitgliederversammlung festgelegten Betrags ist im Protokoll
schriftlich festzuhalten.
(6) Mitgliedsanwärter zählen nicht als Vereinsmitglieder und sind daher vom
Mitgliedsbeitrag befreit.
(7) Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

 

 

  

 

 

 

 




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