Göttergericht

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Nach dem Tode (siehe Tod und Jenseits) erwartet den Verstorbenen das Göttergericht, auch wenn diese Bezeichnung eigentlich nicht ganz zutreffend ist. Denn pikanterweise sitzen nicht über jeden Verstorbenen alle Götter zu Gericht, sondern nur einer. Leider weiß man nicht, welcher Gott oder welche Göttin über Wohl und Wehe entscheiden wird, und so achten die Magonier darauf, dass sie im Leben allen Fünfen gerecht werden, auch wenn sie sich meist einer Gottheit besonders verbunden fühlen. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass genau diese Gottheit dann auch zu Gericht sitzen wird.

Nur in besondere Fällen, also bei jeden, die ihr Leben besonders vorbildlich oder besonders verwerflich gelebt haben, sitzen alle Fünfe gemeinsam zu Gericht. Ob nun einer oder alle Götter über Taten und Untaten des Verstorbenen urteilen, bleibt für das Ergebnis gleich: Es ist für alle Magonier von höchster Bedeutung. In seltenen Fällen, so munkelt man, sollen die Götter eine besonders gute oder besonders verwerfliche Seele auch schon in die Welt der Lebenden zurückgesandt haben: Sei es, um dort umzugehen, sei es, um dort in einem neugeborenen Körper ein weiteres Leben zu führen, zum Guten oder zum Bösen.

Fallt das Urteil des Göttergerichts zu Gunsten des Verstorbenen aus, so tragen die Vögel die Seele in den Himmel, wo sie zu einem Stern am Firmament wird, der ewig über der Welt der Lebenden scheinen darf. Bei einem negativen Urteil gibt es mehrere Möglichkeiten für die bedauernswerte Seele. Sicher ist, dass dann der Weg in die dunklen Hallen Kapals führt, wo man Bestrafungen und Peinigungen ausgesetzt wird. Im glücklicheren Falle erhält man nach einer Langen Zeit der Qual die Gnade eines weiteren Gerichts. Im schlimmsten Falle gelangt die Seele am Ende auf den Amboss Kapals, wo sie in tausend Stücke zerschmettert wird und auf ewig verloren ist.

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