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     Magonische Gesetze
 
Recht, Gerichte und Gerichtsbarkeit - Ein Einblick in die magonische Juristerei...


Magonische Gesetze...oder Gesetze in Magonien?

Spricht man über magonische Gesetze, so wird schnell der Einwand laut werden, dass es magonische Gesetze gar nicht geben könne, denn die Unahhängigkeit der Provinzen (ganz zu schweigen von weiteren regionalen Gegebenheiten) werde vor der Juristerei sicher nicht halt machen. Dieser Einwand ist ebenso richtig wie falsch. Zweifelsohne existieren in den verschiedenen Gebietschaften - allen voraus die fünf Provinzen - verschiedene und durchaus eigenständige, manchmal gar eigenwillige Gesetze. Dennoch werden dem findigen und kundigen Auge gewisse Gemeinsamkeiten nicht verborgen bleiben. Und dies ist beileibe kein Zufall! Ein magonischer Historiker weiß zu berichten:
 

"Überdies gab es einst einen Gesetzesband, der in ganz Magonien galt, die große Rechtssammlung „Lex Magonica“, von der heute kein einziges Exemplar mehr existiert. Doch Bruchstücke dieses Werkes sind für den, der sucht, noch in den heutigen Gesetzeswerken der einzelnen Provinzen zu finden. So gilt etwa in allen fünf Provinzen, dass wer noch genug Geld besitzt, um sich einen Laib Brot und einen Krug Bier kaufen zu können, nicht als Landstreicher belangt werden darf. "


Wieviel von dieser Aussage Wahrheit und wieviel Dichtung ist, mag jeder für sich selbst beurteilen. Ähnlichkeiten wie Unterschiede sind indes nicht von der Hand zu weisen, und so hängt es ganz vom speziellen Sachverhalt und dessen Umständen ab, ob man nun über magonische Gesetze oder über Gesetze in Magonien sinnieren kann. Ein weites, interessantes, sicher bisweilen auch kompliziertes Feld. Aber wofür hat man schließlich Rechtsgelehrte?



 

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